Entsprechenserklärungen von Interseroh

Entsprechenserklärung des Vorstands und Aufsichtsrats der INTERSEROH SE zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG (in der Fassung vom 26. Mai 2010)

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex seit dem 24. April 2003 mit den in den Entsprechenserklärungen genannten Ausnahmen Folge geleistet worden ist.

Die INTERSEROH SE wird allen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26.Mai 2010 mit folgenden Ausnahmen entsprechen:

Zu 2.3.1 Briefwahl

Erläuterung:Eine Briefwahl findet nicht statt. Da die Satzung der INTERSEROH SE keine Ermächtigung für eine Briefwahl vorsieht, kann diese Empfehlung auf die INTERSEROH SE keine Anwendung finden.

Zu 2.3.2 Elektronische Übermittlung

Erläuterung:Die Einberufung der Hauptversammlung nebst Einberufungsunterlagen wird nicht auf elektronischem Weg übermittelt. Auf der ordentlichen Hauptversammlung der INTERSEROH SE am 17. Mai 2011 waren 7.610.590 der insgesamt ausgegebenen Aktien in Höhe von 9.840.000 vertreten. Das entspricht 77,34 Prozent des Grundkapitals. Aufgrund der hohen Präsenz des vertretenen Grundkapitals ist davon auszugehen, dass der klassische Postweg zur Einladung ausreicht und eine zusätzliche Übermittlung per e-Mail nicht zu Vorteilen für die Aktionäre führt

Zu 4.2.3 Vergütungssystem Vorstand

Erläuterung:Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der INTERSEROH SE basiert nicht auf einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage, sondern auf zwei Komponenten: der fixen Jahresvergütung und der variablen Beteiligung. Beide Vorstände sind persönlich eng mit dem Unternehmen verbunden, zum einen als Hauptaktionär und zum anderen durch die Einbringung eines Familienbetriebes. Unter Berücksichtigung dieser besonderen Umstände muss kein zusätzlicher finanzieller Anreiz für das Interesse an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung geschaffen werden.

Zu 5.1.2 Bestellung des Vorstands

Erläuterung:Vorstandsmitglieder der INTERSEROH SE können zur Sicherung einer langfristigen Nachfolgeregelung für die Dauer von mehr als fünf Jahren bestellt werden. Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist nicht festgelegt. Aus der Überzeugung heraus, dass eine langfristige Unternehmensplanung für die Gesellschaft wirtschaftlich vorteilhaft ist, wird in der Satzung der INTERSEROH SE die Bestellung von Vorständen für die Dauer von sechs Jahren und ohne Altersgrenzen ermöglicht. Die Auswahl neuer Vorstände erfolgt anhand der Qualifikation, eine Frauenquote ist daher nicht geplant.

Zu 5.4.1 Zielsetzung des Aufsichtsrats

Erläuterung:Da der Aufsichtsrat die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder durch die Aktionäre nicht bestimmen darf, hat er sich dem DCGK entsprechende Ziele für die Nominierungen gesetzt; über diese wird jeweils im Rahmen einer Nominierung berichtet. Gleichzeitig stellt der Aufsichtsrat klar, dass er keine Vorschläge abgeben oder solche unterlassen wird, weil ein/e Kandidat/in über eine bestimmte Diversity-Eigenschaft verfügt beziehungsweise nicht verfügt.

Zu 5.4.2 Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Erläuterung:Dr. Eric Schweitzer, Vorsitzender des Aufsichtsrates, ist Vorstandsvorsitzender (Board of Directors) der ALBA Group plc & Co.KG, Berlin. Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats steht die professionelle Beratung und Überwachung des Managements im Vordergrund. Hierzu können Aufsichtsratsmitglieder auch dann geeignet sein, wenn sie die Unabhängigkeitskriterien im Sinne der Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht erfüllen.

Zu 5.4.6 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Erläuterung:Die Überwachungstätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats wird entgeltlich ausgeübt. Zusätzliche erfolgsorientierte Vergütungen neben den an den Aufgaben orientierten festen Vergütungen erhalten die Aufsichtsratsmitglieder nicht. Die Einführung einer variablen Vergütung ist nicht vorgesehen, da eine solche nach Ansicht des Unternehmens keine wesentliche Verbesserung der Anreizwirkung zur Überwachung des Vorstandes darstellt.

Köln, Dezember 2011

Der VorstandDer Aufsichtsrat

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