Entsprechenserklärung des Vorstands und Aufsichtsrats der INTERSEROH SE zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG (in der Fassung vom 2. Juni 2005)
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex seit dem 29.09.2004 mit den Einschränkungen gemäß der Entsprechenserklärung vom selben Tag Folge geleistet worden ist.
Die Abweichungen der INTERSEROH von den Corporate Governance Standards in der Fassung vom 2. Juni 2005 erklären wir im Folgenden:
Zu 3.8 D & O - Versicherung
| Erläuterung: | Ein Selbstbehalt besteht im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungen nicht. |
Zu 4.2.3 Vergütungssystem Vorstand
| Erläuterung: | Die Vergütung der Vorstandsmitglieder umfasst fixe und variable Bestandteile. Aktienoptionspläne für Vorstandsmitglieder bestehen bei INTERSEROH nicht. |
Zu 4.2.4 Vergütungsangaben
| Erläuterung: | Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird nicht individualisiert angegeben. |
Zu 5.4.7 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
| Erläuterung: | Die Überwachungstätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats wird entgeltlich ausgeübt. Zusätzliche erfolgsorientierte Vergütungen neben den an den Aufgaben orientierten festen Vergütungen erhalten die Aufsichtsratsmitglieder nicht. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird nicht individualisiert angegeben. |
Zu 6.6 Aktienbesitz
| Erläuterung: | Angaben zum Besitz von mehr als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern werden erstmalig in dem mit dem Jahresabschluss 2005 zu veröffentlichenden Corporate Governance Bericht erfolgen. |
Zu 7.1.2. Veröffentlichung des Zwischenberichtes
| Erläuterung: | Der Konzernabschluss ist innerhalb von 90 Tagen öffentlich zugänglich gewesen. Der |
Köln, den 8. Dezember 2005
| Der Vorstand | Der Aufsichtsrat |