Entsprechenserklärung des Vorstands und Aufsichtsrats der INTERSEROH SE zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG (in der Fassung vom 26. Mai 2010)
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex seit dem 29.09.2004 mit den in den Entsprechenserklärungen genannten Ausnahmen Folge geleistet worden ist.
Die INTERSEROH SE wird allen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26.Mai 2010 mit folgenden Ausnahmen entsprechen:
Zu 2.3.1 Briefwahl
| Erläuterung: | Eine Briefwahl findet nicht statt. |
Zu 2.3.2 Elektronische Übermittlung
| Erläuterung: | Die Einberufung der Hauptversammlung nebst Einberufungsunterlagen wird nicht auf elektronischem Weg übermittelt. |
Zu 4.2.3 Vergütungssystem Vorstand
| Erläuterung: | Die variablen Bestandteile der Vergütung der Vorstandsmitglieder basieren nur teilweise auf einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage. |
Zu 5.1.2 Bestellung des Vorstands
| Erläuterung: | Vorstandsmitglieder der INTERSEROH SE können zur Sicherung einer langfristigen Nachfolgeregelung für die Dauer von fünf Jahren bestellt werden. Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist nicht festgelegt. Die Auswahl neuer Vorstände erfolgt anhand der Qualifikation, eine Frauenquote ist daher nicht geplant. |
Zu 5.4.1 Zielsetzung des Aufsichtsrats
| Erläuterung: | Da der Aufsichtsrat die Wahl der Aktionäre nicht bestimmen darf, hat er sich dem DCGK entsprechende Ziele für die Nominierungen gesetzt, über diese wird jeweils im Rahmen einer Nominierung berichtet. |
Zu 5.4.2 Zusammensetzung des Aufsichtsrats
| Erläuterung: | Dr. Eric Schweitzer, Vorsitzender des Aufsichtsrates, ist Mitglied des Vorstandes der ALBA AG, Berlin. |
Zu 5.4.6 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
| Erläuterung: | Die Überwachungstätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats wird entgeltlich ausgeübt. Zusätzliche erfolgsorientierte Vergütungen neben den an den Aufgaben orientierten festen Vergütungen erhalten die Aufsichtsratsmitglieder nicht. |
Köln, Dezember 2010
| Der Vorstand | Der Aufsichtsrat |