Wir regeln Ihre Aktenvernichtung gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz. Moderne Technik sorgt für „spurlose“ Entsorgung und nachhaltiges Recycling.
Aktenvernichtung nach Bundesdatenschutzgesetz
Die Aktenvernichtung und der Umgang mit personenbezogenen Daten sind im Bundesdatenschutzgesetz geregelt. Bei der Abholung Ihres zu vernichtenden Materials kommen daher ausschließlich abschließbare Sammelbehälter zum Einsatz.
Wie verläuft die Aktenvernichtung?
Die Aktenvernichtung, bzw. die anschließende Zerkleinerung erfolgt in einer abgeschlossenen Halle, zu dieser nur geschulte Mitarbeiter Zutritt haben. Mit modernster Technik wird das Aktenmaterial zerkleinert und mit Hilfe eines Zyklons verwirbelt. Das geshredderte Altpapier fließt im Anschluss wieder in den Stoffkreislauf zurück und wird zu Neupapier verarbeitet.
Selbstverständlich können Sie Ihr Material für die Aktenvernichtung auch persönlich bei uns anliefern und den Aktenvernichtungsprozess überwachen.
Als Nachweis für ihre Unterlagen erhalten Sie ein Übernahme- und Vernichtungsprotokoll.