Die Batterienverordnung verpflichtet
Wer Batterien (Geräte-, Fahrzeug- oder Industriebatterien) in Umlauf bringt oder zum Zweck der eigenen Tätigkeiten nach Österreich importiert, hat neben allgemeinen Voraussetzungen (Stoffverbote, Entnehmbarkeit etc.) vielfältige Rücknahme-, Sammel- und Behandlungspflichten zu erfüllen. So hat es der Gesetzgeber in der Batterienverordnung (Batterien-VO) vorgeschrieben.








