Die Elektroaltgeräteverordnung verpflichtet
Wer Elektrogeräte in Österreich in Umlauf bringt oder zum Zweck der eigenen Tätigkeiten nach Österreich importiert (Inverkehrbringer), ist dafür verantwortlich, dass die Elektroaltgeräte in Österreich erfasst, wieder verwertet oder einer Behandlung zugeführt werden. So hat es der Gesetzgeber in der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) vorgeschrieben.








