Verpflichtungen der Unternehmen zur Verpackungs-Rücknahme

Die Verpackungsverordnung sowie die Ergänzungen zur Verpackungsverordnung regeln in Slowenien den Umgang mit Alt-Verpackung. Sie stimmen mit den Richtlinien der EU überein.

Die Verordnung regelt sowohl die Produktion von Verpackungen und die Verpackung der Ware sowie auch den Umgang mit immer höheren Anteilen von Alt-Verpackungen zur Verwertung.

Die Verantwortung für den Umgang mit Alt-Verpackung übernehmen die Unternehmen, die die Verpackung oder die verpackte Ware zum ersten Mal auf den Markt in der Slowenischen Republik bringen – die sog. Erstinverkehrbringer.

Hierzu gehören:

  • Verpacker: Unternehmen oder Organisationen, die Produkte unter ihrem eigenen Markennamen verpacken oder sie in diese Verpackung füllen lassen;
  • Hersteller der Verpackung: für die Verpackung, die zum Auffüllen in den Verkaufsstellen gemeint ist;
  • Erwerber der verpackten Ware: erwerben die verpackte Ware aus der Europäischen Union, oder importieren sie aus der dritten Welt und verkaufen sie dann auf dem slowenischen Markt;
  • Erwerber der Verpackung: erwerben die Verpackung für ihre eigenen Tätigkeiten oder für den weiteren Verkauf oder importieren sie auf den slowenischen Markt.

Die Verordnung bestimmt genau die Verpflichtungen der Verpacker, Hersteller der Verpackung, Erwerber der Verpackung und der verpackten Ware beim Umgang mit Alt-Verpackung.

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