Sie als Abfüller von Papiersäcken sind laut Verpackungsverordnung verpflichtet, Ihre in Umlauf gebrachten Verpackungen zurück zu nehmen und zu verwerten. Repasack unterstützt Sie bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen. Denn die Kennzeichnung mit dem Repasack-Symbol ist der “Rückfahrschein” für Ihre Papiersäcke.
Das Repasack-System – mit zertifizierter Qualität
Ohne Repasack-Symbol geht es nicht, denn dieses Symbol dokumentiert nicht nur die Verwertbarkeit der Papiersäcke. Es ist auch Beleg für die Verwertungsgarantie des Papiersacks im Sinne der deutschen Verpackungsverordnung. mehr
Zeichennutzungsvertrag für Ihre Papiersäcke
Das Repasack-Zeichen klassifiziert die Füllgüter in den Papiersäcken gemäß § 4 der Verpackungsverordnung nach Baustoffen, chemischen Produkten sowie Nahrungs- und Futtermittel.
Um das Repasack-Zeichen nutzen zu können, wird ein entsprechender Zeichennutzungsvertrag mit der REPASACK GmbH geschlossen. Zur Vermeidung von Missbrauch ist das Zeichen nur in Verbindung mit einer kundenspezifischen Registriernummer gültig.
Zwei Formen der Zeichennutzung – eine nachhaltige Lösung
- Sie bezahlen für die Entsorgungsdienstleistung jeweils beim Kauf der Papiersäcke. In diesem Fall liegt die Repasack-Lizenz bei unseren Kooperationspartnern bzw. den Papiersackherstellern. Sie zahlen für jeden Papiersack, der mit dem Repasack-Symbol bedruckt ist. Dies ist nur möglich für nicht schadstoffhaltige Füllgüter.
- Sie schließen einen Direktvertrag mit Repasack. Hier erwerben Sie selbst die Lizenz und autorisieren dann Ihren Papiersackhersteller, das Repasack-Zeichen für Sie aufzudrucken. Der Vorteil: Sie bezahlen in gleichmäßigen Abschlägen über das Jahr verteilt die Gesamtmenge an Papiersäcken für Deutschland.
Rücknahmebedingungen für Papiersäcke
Damit Papiersäcke zurück genommen und recycelt werden können, sind folgende Anforderungen unbedingt zu erfüllen:
- Die Papiersäcke müssen restentleert sein.
- Sie sind nach Füllgut-Gruppen zu trennen.
- Sie dürfen keine Fremdstoffe enthalten.
Die weiteren Rücknahmebedingungen im Detail finden Sie hier.
Verpackungen mit Gefahrstoff- und/oder Gefahrgutkennzeichnung
Für Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter aus Gewerbe und Industrie nach §8 der Verpackungsverordnung bieten wir das Repasack-G(efahrstoff)-System an. Hierfür muss ein spezieller Zeichennutzungsvertrag geschlossen werden.