Für Papiersäcke, die Schadstoffe oder Gefahrstoffe enthalten, ist ein spezieller Zeichennutzungsvertrag mit uns abzuschließen. Somit wird die Übernahme der Papiersäcke gemäß der gesetzlichen Bestimmungen geregelt.
Sie sind Abfüller von gefahrstoffhaltigen Füllgütern in Papiersäcken bzw. bringen diese in den deutschen Markt? Wir beraten Sie gerne zu den erforderlichen Voraussetzungen!









