Duales System Interseroh – Nachhaltig und rechtssicher
Sie möchten Sicherheit für Ihre Vollständigkeitserklärung? Wir bieten Ihnen hierfür eine transparente Lösung: unser Duales System Interseroh!

Zertifizierte Servicequalität
Mit Interseroh setzen Sie auf ein Duales System, das TÜV-zertifiziert ist. Nicht nur Service- und Dienstleistungsqualität, auch der Preis-Nutzen-Support wurde mit der Note „sehr gut“ bewertet. Dies bestätigen auch unsere Kunden.*
Warum Duales System Interseroh?
- Rechtssicherheit bei der Entpflichtung sowie der Vollständigkeitserklärung Ihrer Verkaufsverpackungen
- TÜV-zertifizierte Qualität in puncto Dienstleistung, Service und Preis-/Leistung
- Interseroh vario: Modularer Dienstleistungsansatz für die Entpflichtung und Entsorgung Ihrer Verkaufsverpackungen
- Persönlicher, regionaler Ansprechpartner
- Faire, transparente und nachhaltige Verträge
- Entsorgerseitiges Vertragsmanagement zur Sicherstellung der Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen
- Jahrelange Erfahrung in der Bündelung und Verwertung von Sekundär-Rohstoffen aus Verkaufsverpackungen
- Alles aus einer Hand: Interseroh bietet Ihnen viele weitere Dienstleistungen wie zum Beispiel die Rücknahme von Transportverpackungen oder die Entsorgung Ihrer Standorte und Filialen. mehr
Sicherheit mit VerpackVkonkret und Interseroh!
Wir sind Mit-Initiator und Partner von www.VerpackV-konkret.de
Ihrem unabhängigen, kostenlosen Online-Service zu Themen der Verpackungsverordnung:
- Was ist Verpackung, was nicht? – Leitlinien anhand von LAGA-Beschlüssen und Rechtsauslegungen
- Hilfestellungen zur Abrechnung
Vollständigkeitserklärung
Für die Prüfung der vollständigen Meldung aller Verkaufsverpackungen durch den Vollzug in den Kategorien Duales System, Branchenlösungen und gewerblich anfallende Verkaufsverpackungen, wurde vom Gesetzgeber die Vollständigkeitserklärung installiert. Zur Abgabe sind alle Unternehmen verpflichtet, die pro Jahr mehr Mengen in Verkehr bringen als:
- 80 t Glas,
- 50 t Pappe/Papier/Karton oder
- 30 t Leichtverpackungen.
Unterhalb dieser Mengenschwellen ist die Vollständigkeitserklärung auf Anforderung der Behörden abzugeben.
Erfahren Sie mehr...
- zur Vollständigkeitserklärung: unter www.ihk-ve-register.de und in der Verpackungsverordnung.
- über die Funktionsweise des Dualen Systems Interseroh





